Patienten

Infos für Patienten

Wofür ist der AEKV zuständig?

Der Ärztliche Kreisverband Bad Kissingen trägt dafür Sorge, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Berufspflichten erfüllen. Der AEKV ist nach dem Heilberufe-Kammergesetz zuständig für alle Beschwerden über Ärztinnen und Ärzte aus dem Landkreis Bad Kissingen, die sich auf mögliche Verstöße gegen die ärztlichen Berufspflichten beziehen. Die ärztlichen Berufspflichten sind in der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns geregelt. Die Berufspflichten dienen unter anderem dazu, das Vertrauen zwischen Arzt und Patient zu erhalten und zu fördern und die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen.

Ärztinnen und Ärzte sind nach der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns unter anderem verpflichtet, die Menschenwürde der Patienten zu wahren und die Persönlichkeit, den Willen und die Rechte der Patienten zu achten, die Patienten vor der Durchführung der Behandlung im persönlichen Gespräch aufzuklären und die Einwilligung der Patienten zu der Behandlung einzuholen, sich beruflich fortzubilden, grundsätzlich über alle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Arzt bekannt gewordenen Informationen zu schweigen, die Patienten persönlich zu untersuchen, die erhobenen Befunde und die durchgeführten ärztlichen Maßnahmen ordnungsgemäß zu dokumentieren und diese Aufzeichnungen für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, den Patienten Einsicht in ihre Krankenunterlagen zu gewähren, Gutachten und Zeugnisse sorgfältig und in angemessener Frist zu erstellen.

 

Vermittlungsverfahren nach Art. 37 Heilberufe-Kammergesetz

Der AEKV bietet bei Unstimmigkeiten zwischen Patienten und Ärzten, die sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergeben, ein sogenanntes Vermittlungsverfahren an. Mithilfe eines Vermittlers wird versucht, die Unstimmigkeiten zwischen dem Arzt und dem Patienten beizulegen. Darauf hinzuweisen ist jedoch, dass das Vermittlungsverfahren auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit basiert, das heißt, dass ein solches Verfahren nur mit Zustimmung aller Beteiligten durchgeführt werden kann.

 

Wie können Sie eine Beschwerde einreichen?

Bitte reichen Sie Beschwerden ausschließlich schriftlich – per Post, E-Mail oder Fax zusammen mit der Entbindungserklärung von der Schweigepflicht bei uns ein. Schildern Sie in Ihrem Schreiben möglichst genau, was wann, wo und wie vorgefallen ist. Nennen Sie uns bitte auch den vollständigen Namen des betreffenden Arztes oder der Ärztin und Ihre zustellfähige Postanschrift.
Hier können Sie das Formular „Entbindungserklärung“ als PDF herunter laden.

 

Wofür ist der AEKV nicht zuständig?

Wir geben keine medizinischen Auskünfte.

Wir führen keine Rechtsberatung durch.

Wir prüfen privatärztliche Honorarforderungen nur unter rein formalen Gesichtspunkten. Es ist uns nicht möglich, die ärztliche Begründung von Behandlungen oder die tatsächliche Leistungserbringung zu überprüfen.

Wir können keine Unterstützung bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche wegen möglicher ärztlicher Fehlbehandlung wie zum Beispiel auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld geben.

 

Adresse

Ärztlicher Kreisverband Bad Kissingen
Heinrich-v.-Kleist-Str. 2
97688 Bad Kissingen

Tel. 0971 5582
Fax: 0971 5582

e-mail: info@aekv-badkissingen.de