Aktuelles

Weiterbildung: Einreichung von einfachen Dokumentenkopien                          künftig ausreichend

Seit Anfang April verzich­tet der Bereich Weiter­bil­dung bei Antrags­stel­lun­gen auf die Vorlage beglau­big­ter Kopien von Doku­men­ten. Zukünf­tig genü­gen einfa­che Kopien.

 

–> Der Bereich Weiterbildung hat einen Flyer herausgebracht mit „wichtigen“ Infos und Facts für den Berufsstart und die ärztliche Weiterbildung. Der Flyer liegt in der Geschäftsstelle für Interessierte aus.

 

 

Neuer Leitfaden zur ersten Leichenschau

Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rium für Gesund­heit, Pflege und Präven­tion hat Anfang März einen neuen Leit­fa­den zur ersten Leichen­schau veröf­fent­licht. Darin erhal­ten Ärztin­nen und Ärzte zahl­rei­che nütz­li­che Hinweise zur ordnungs­ge­mä­ßen Durch­füh­rung der ersten Leichen­schau, zur korrek­ten Ausstel­lung der Todes­be­schei­ni­gung, sowie Links zu Muster­vor­dru­cken.

Der Leit­fa­den kann unter dem folgen­den Link herun­ter­ge­la­den werden.

Dazugehörige Dokumente: